Nutzungsbedingungen

Stand: 14.02.2022

Softwareüberlassung

  • Der Provider stellt dem Kunden, für die Dauer des Vertrages, folgende Software und Leistungen der jeweiligen Leistungsstufe über das Internet entgeltlich zur Verfügung:
    • Account & Zugang zu dem MuseumStars Content Management System mit den Funktionalitäten der bestellten Leistungsstufe. 
    • Veröffentlichung der Funktionalitäten der bestellten Leistungsstufe in der MuseumStars App.
    • Im Falle des gebuchten Add-Ons „Solo-App“: Veröffentlichung der Funktionalitäten der bestellten Leistungsstufe in einer exklusiven App in den AppStores.
  • Der Software-Funktionsumfang der unterschiedlichen Leistungsstufen ist auf der Web-Site https://www.museumstars.com des Providers zu entnehmen.

Preise und Zahlung

  • Die Vergütung ergibt sich aus der gewählten Leistungsstufe und gebuchten Add-Ons. 
  • Sofern nicht anders vereinbart, ist die Vergütung für die Laufzeit im Voraus zu entrichten. Als Laufzeit gilt in der Abo-Variante „Jahresabo“ 12 Monate und in der Abo-Variante „3-Jahres-Paket“ 36 Monate, beginnend mit dem vereinbarten Datum der kostenpflichtigen Nutzung.
  • Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz des Providers.
  • Zahlungskonditionen
    • Die vom Provider gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens 30 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. 
    • Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen den Provider, die Softwareüberlassung zu beenden und vom Vertrag zurückzutreten.
    • Kommt der Kunde mit den oben genannten Zahlungsbedingungen in Verzug, ist die Auftragnehmerin zur Erhebung von Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (ab 1. Mahnung) berechtigt. Zudem kann die Auftragnehmerin eine Mahngebühr von EUR 50,00 für die erste Mahnung bzw. EUR 50,00 für die zweite Mahnung in Rechnung stellen. 

Vertragslaufzeit, Änderungen und Kündigung

  • Kostenfreie Testphase: Mit dem vereinbarten Datum der kostenfreien Testphase stehen dem Kunden die Funktionalitäten der bestellten Leistungsstufe im MuseumStars Content Management System, sowie in der MuseumStars App, zu Testzwecken zur Verfügung. Die Vertragsaufkündigung ist ab Beginn der Testphase innerhalb von 30 Tagen zu jedem Zeitpunkt möglich. 
  • Kostenpflichtige Nutzung: Mit dem vereinbarten Beginn der kostenpflichtigen Nutzung steht dem Kunden der MuseumStars Service in der gewählten Leistungsstufe inklusive den gewählten Add-Ons zur Verfügung.
  • Der Vertrag kann drei Monate vor Ablauf der Laufzeit von beiden Vertragspartnern gekündigt werden. Erfolgt dies nicht, wird die Laufzeit automatisch um ein Jahr verlängert. 
  • Als Laufzeit gilt in der Abo-Variante „Jahresabo“ 12 Monate und in der Abo-Variante „3-Jahres-Paket“ 36 Monate.
  • Der Provider entwickelt die Software laufend weiter und wird diese durch laufende Updates verbessern und den Funktionsumfang anpassen. Nach Weiterentwicklungen („Releases“) ergibt sich der jeweils aktuelle Funktionsumfang der Software und dessen Leistungsstufen aus der Leistungsbeschreibung auf der Web-Site https://www.museumstars.com des Providers. 
  • Änderungen der Nutzungsbedingungen 
    • Änderungen dieser Nutzungsbedingungen müssen vereinbart werden. Änderungen werden dem Kunden vom Provider mindestens 6 Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres In-Kraft-Tretens angeboten.
    • Dabei werden die vom Änderungsangebot betroffenen Bestimmungen und die vorgeschlagenen Änderungen dieser Nutzungsbedingungen in einer dem Änderungsangebot dargestellt. Das Änderungsangebot wird dem Kunden per E-Mail zur Verfügung gestellt. 
    • Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens kein Widerspruch des Kunden beim Provider einlangt. Der Provider wird den Kunden im Änderungsangebot darauf aufmerksam machen, dass sein Stillschweigen durch das Unterlassen eines Widerspruchs als Zustimmung zu den Änderungen gilt, sowie dass der Kunde das Recht hat, den von dem Vertrag, bis zum In-Kraft-Tretens der Änderungen, schriftlich mit sofortiger Wirkung zurückzutreten
    • Außerdem wird der Provider die vollständige Fassung der neuen Nutzungsbedingungen auf seiner Internetseite veröffentlichen.

Support & Kundendienst

  • Der Provider wird Anfragen des Kunden zur Anwendung der vertragsgegenständlichen Software innerhalb der Geschäftszeiten (Montag bis Freitag 09.00-17.00 Uhr) entgegennehmen 
  • Reaktionszeit: spätestens 24 Stunden innerhalb der Geschäftszeiten nach Eingang der Anfrage. 
  • Alle Anfragen werden über ein elektronisches Ticketing-System schriftlich durchgeführt und bearbeitet.
  • Bei Buchung einer Leistungsstufe mit „Premium-Support“ steht zusätzlich eine telefonische Ansprechmöglichkeit innerhalb der Geschäftszeiten zur Verfügung.

Hosting

  • Hosting umfasst alle laufenden Leistungen zur Verfügbarkeit der Applikations-Inhalte und des MuseumStars Content Management Systems.
  • Garantierte Server-Uptime: 99,8%.
  • Garantierter Netzwerkdurchsatz: Inbound-Data: 500 MBit/s, Out: 1GBit/s .
  • Garantierte Content-Speicherkapazität (Inhalte und Medienfiles): max. 100 GB (Fair-Use Prinzip).
  • Backup: Redundante automatisierte Backups (täglich, wöchentlich und monatlich) in zwei physischen Datenzentren.
  • Sicherheit: Beide Serverzentren umfassen einen sehr hohen Sicherheitsstandard (physische Sicherheit & digitale Sicherheit). Folgende Sicherheitsstandards werden erfüllt: ISO/IEC 27001:2013, PCI DSS.
  • Datenschutz: Beide Serverzentren sind GDPR/DSGVO Compliant und umfassen zusätzlich das EU-US Privacy Shield/Swiss-US Privacy Shield framework.
  • Zwei Server-Standorte: Frankfurt, Deutschland (Linode LTD & Host Europe GmbH).

App-Stores

  • Der Provider veröffentlicht Funktionalitäten der bestellten Leistungsstufe in der MuseumStars App in den AppStores von Apple und Google. Diese App ist unter dem Developer-Account des Providers veröffentlicht.
  • Bei Bestellung des Add-Ons „Solo-App“ veröffentlicht der Provider eine exklusive App für den Kunden in den App-Stores unter dem Developer-Account des Providers.
  • Für Verzögerungen oder Ablehnungen der Veröffentlichung durch einen Appstore übernimmt der AN keine Haftung. Das AG stimmt ausdrücklich zu, dass nachteilige Auswirkungen durch Handlungen oder Unterlassungs-Handlungen von Appstores außerhalb des Wirkungsbereichs des AN liegen. Der AG verpflichtet sich dazu, den AN diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.  

Urheberrecht und Nutzung

  • Der Kunde erhält das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, die überlassene Software nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts unter Einhaltung der vertraglichen Spezifikationen im vereinbarten Umfang zu benutzen. 
  • Alle anderen Arten der Verwertung der Software, insbesondere deren Vermietung und Verleih bedürfen der schriftlichen Zustimmung des AN.
  • Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten/Inhalten und kann vom Provider, insbesondere nach Kündigung des Vertrages, die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht des Providers besteht.
  • Die Haftung für ausnahmslos alle Inhalte, welche vom Kunden über den MuseumStars Service veröffentlicht wird, liegt zur Gänze beim Kunden. 
  • Die Haftung liegt ausdrücklich beim Kunden, falls die Inhalte des Kunden Urheberrechtsverletzungen beinhalten, sonst wie rechtswidrig sind und/oder sonstige Rechte Dritter verletzen. 
  • Der Provider behält sich vor, die Veröffentlichung von Inhalten technisch zu unterbinden bzw. den Nutzer-Account zu sperren, falls die generierten Inhalte des Kunden rechtswidrig sind und/oder sonstige Rechte Dritter verletzen.

Mängelansprüche

  • Die Software, die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und der erforderliche Speicher- und Datenverarbeitungsplatz werden vom Provider bereitgestellt.
  • Mängelansprüche
    • Der Provider haftet für Mängel der Vertragsleistungen. Eine Verschuldensunabhängige Garantiehaftung ist ausgeschlossen. 
    • Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Software nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist und sich nicht für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung eignet. 
    • Es wird vereinbart, dass 30 Tage Zugang zu der Software, diese vom Kunden als abgenommen gilt und der Kunde mit dem funktionale Vertragsumfang einverstanden ist. 
    • Der Kunde ist verpflichtet den Provider unverzüglich schriftlich (per Brief oder per E-Mail) von einem Sachmangel zu unterrichten. 
    • Ist der Provider nach wiederholten Versuchen und nach Setzung einer Nachfrist von mindestens sechs Wochen nicht in der Lage, den vertraglich vereinbarten Zustand herzustellen, so hat der Kunde das Recht, vom Vertrag schriftlich mit sofortiger Wirkung zurückzutreten. 
    • Dem Kunden stehen aus Anlass des Rücktritts keine Schadenersatzansprüche gegen den Provider zu. 

Haftung

  • Der Provider haftet für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung des Providers für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden, Vermögensschäden, entgangenem Gewinn, Handlungen seiner Erfüllungsgehilfen und für Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den AG ist ausgeschlossen. 
  • Im Falle von einfacher Fahrlässigkeit haftet der Provider nur für die Verletzung von Kardinalpflichten. Bei einer Kardinalpflicht handelt es sich um eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei vertrauen darf. Bei fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung des Providers beschränkt auf den Ersatz vorhersehbarer und typischer Schäden.
  • Der Provider haftet nicht für Schäden, die auf Handlungen Dritter oder höhere Gewalt zurückzuführen sind. 

Sonstiges

  • Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahekommt.

Schlussbestimmungen

  • Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Providers als vereinbart.